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B190n - Jetzt ist eine Koalition der Vernunft gefordert!

Magdeburg, 30.3.2010: Seit Monaten liegt die Stellungnahme des Bundesumweltministeriums auf dem Tisch mit dem Ergebnis, dass die Neutrassierung der B 190n westlich von Salzwedel aus ökologischen Gründen abgelehnt wird.

Bei einer Neutrassierung würden auf einer Länge von über 30 km großflächig bisher unzerschnittene Gebiete, d.h. Landschaftsräume ohne Zerschneidung durch größere Verkehrsachsen, unwiederbringlich beeinträchtigt werden, darunter auch das Grüne Band, der größte zusammenhängende Biotopverbund in Deutschland.

„Dabei sind die Argumente nicht neu: bereits im Raumordnungsverfahren wurde u.a. vom BUND auf die nicht ausreichende Beachtung dieser Belange hingewiesen, obwohl die Fakten im Rahmen der Umweltverträglichkeits-untersuchungen auf dem Tisch lagen. Sie wurden aber im Verfahren nicht ausreichend durch das Land beachtet. Dazu zählt u.a. auch das Vorkommen der Kleinen Bachmuschel im Oberlauf der Salzwedeler Dumme und ihren Nebenarmen. Es ist das bedeutendste Vorkommen dieser deutschlandweit vom Aussterben bedrohten Art. Dies wird dazu führen, dass hier das Land ein weiteres europäisches Schutzgebiet wird ausweisen müssen, so Dieter Leupold, Projektleiter des BUND Sachsen-Anhalt am „Grünen Band“.

Auch die vom Bundesumweltministerium geforderte Prüfung einer Alternative zur Neutrassierung, nämlich ein Ausbau der B 71, wurde schon lange vom BUND gefordert. 

Auch hier hat sich das Land bisher standhaft, aus nicht nachvollziehbaren Gründen, geweigert diese sogar gesetzlich vorgeschriebene Varianten-untersuchung durchzuführen. Nun mit der Konsequenz, dass wertvolle Zeit nutzlos verstrichen ist und mit den aufwändigen Kartierungen noch nicht begonnen wurde, so dass zu befürchten ist, dass auch dieses Jahr verschlafen wird.

Dagegen ist in Niedersachsen die Botschaft verstanden worden und es werden Vorbereitungen zur Untersuchung von Alternativen getroffen.

Dabei bräuchte auch die Altmark dringend ein schlüssiges Verkehrskonzept, welches die Belange der hier lebenden Menschen berücksichtigt und auch entsprechende Erleichterungen für die vom Durchgangsverkehr besonders stark betroffenen Orte vorsieht. 

Genügend Vorschläge dazu liegen schon lange genug auf dem Tisch.

Inzwischen haben auch die Stadt Salzwedel und der Altmarkkreis Salzwedel in ihren Stellungnahmen entsprechende Forderungen erhoben. 

Es wird also höchste Zeit, dass sich alle Akteure noch einmal an einen Tisch setzen und nach tragfähigen Lösungen für eine nachhaltige Verkehrs-entwicklung in der Region suchen. 

Auch der BUND wird sich dabei solchen Lösungsansätzen nicht verschließen. 
Für Rückfragen:- Julia Wendenkampf, komm. Geschäftsführerin.,Tel.: 0170/7996497- Dieter Leupold, Projektleiter am „Grünen Band“, Tel. 0151/12558830 

Verbraucher kaufen kaum noch Käfig-Eier. BUND fordert Kennzeichnung der Haltungsform auch auf Eier-Produkten

Berlin 30.3.2010: Kurz vor Ostern hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) das Europäische Parlament aufgefordert, auch bei Eier-Produkten wie Nudeln und Gebäck eine EU-weite Kennzeichnung der Herkunft der Eier durchzusetzen. Seit der 2004 eingeführten Kennzeichnung von Schalen-Eiern würden immer mehr Eier aus alternativer Haltung gekauft. Ende 2009 seien bereits mehr als 80 Prozent der im Handel angebotenen Eier aus Freiland-, Boden- oder ökologischer Haltung gekommen. Gegenüber 2008 sei dies ein Zuwachs von 20 Prozent. In Fertigprodukten verarbeitete Eier stammten hingegen zum überwiegenden Teil aus Käfighaltung.

Reinhild Benning, BUND-Agrarexpertin: „Der hohe Anteil von Eiern aus alternativen Haltungsformen beweist, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Produkte aus tierquälerischer Haltung meiden, wenn sie als solche erkennbar sind. Doch rund jedes zweite Ei wird in Fertigprodukten verarbeitet und muss nicht entsprechend der Haltungsform der Legehennen gekennzeichnet werden. Das Europäische Parlament muss diese Lücke schließen. Nur dann haben die Kunden die Wahl, sich für den Tierschutz zu entscheiden.“

Noch immer würden in Deutschland 40 Prozent der Legehennen in Käfigen gehalten. Seit Ende 2009 seien die besonders tierquälerischen Legebatterien zwar verboten. Doch die Haltung in sogenannten ausgestalteten Käfigen, die den Hühnern eine Fläche von lediglich eineinhalb DIN-A-4-Seiten pro Tier böten, sei ebenfalls inakzeptabel.

Der BUND rät Verbrauchern, ausschließlich Eier aus ökologischer Produktion zu kaufen, erkennbar an der Kennzahl „0“. Neben der artgerechten Haltung der Legehennen hätten sie den Vorteil, weniger mit Keimen belastet zu sein. Eine „1“ stehe für Eier aus Freilandhaltung, „2“ für Boden- und eine „3“ für Käfighaltung. Wolle man bei verarbeiten Eier-Produkten sichergehen, keine Käfig-Eier zu kaufen, biete das Bio-Siegel die richtige Orientierung.  

Pressekontakt: Reinhild Benning, BUND-Agrarexpertin, Tel 030-275 86-481, bzw. Katrin Riegger, BUND-Pressereferentin, Tel. 030-275 86-464, presse@bund.net, www.bund.net 

Einladung zur Radtour „Im Blick: Chemiecocktail in den Tongruben?“

Magdeburg/Möckern; 29.3.2010:
Der BUND veranstaltet in Kooperation mit den Bürgerinitiativen Möckern, Ladeburg und Vehlitz eine Radtour zu den Tongruben Möckern und Vehlitz. Mit der Radtour wollen wir auf das Problem Tongrube Möckern und Vehlitz aufmerksam machen. Wir allen alle Interessierten herzlich ein, mit uns zu radeln und sich zu informieren!

Die Tour startet am Ostermontag, 5. April 2010 um 10 Uhr am Rathaus Möckern und endet ca. 15 Uhr Rathaus Gommern.

Der Streckenverlauf: Von Möckern gehts zur Tongrube Möckern, von da aus weiter zur Ortschaft Ladeburg, weiter zur Tongrube Vehlitz und der Ortschaft Danningkow bis zum Rathaus Gommern.

Während der Tour werden Informationen gegeben.
Teilnahme auf eigene Verantwortung.

Außerdem wird zum Auftakt der Radtour das Forderungspapier der Bürgerinitiativen „Sieht so Verkapslung aus, Herr Haseloff?“ - Illegaler Müll und kein Ende des Skandals vorgestellt und die Bürger aufgerufen, diese Forderungen an das Wirtschaftsministerium zu senden.

Für Rückfragen:
BUND Sachsen-Anhalt e.V., Julia Wendenkampf,
Tel. 0391 – 56307810

Osterfeuer: Der BUND Sachsen-Anhalt appelliert an Veranstalter, Holz- und Schnitthaufen vor dem Entzünden umzusetzen

Bald ist es wieder soweit: Überall im Land brennen nach alter Tradition die Osterfeuer und erfreuen die Menschen. Für viele Tiere werden sie allerdings zur tödlichen Falle!

Vielen Kleintieren, wie z.B. Igeln, Hasen, Mäusen, aber auch Vögeln und zahlreichen Insekten dienen die aufgeschütteten Holz- und Reisighaufen, die bereits vor Wochen für die alljährlichen Osterfeuer aufgeschichtet wurden, als Unterschlupf.

 

Insbesondere in Städten und Gemeinden, in denen der natürliche Lebensraum der Tiere durch die Ausweitung der bewohnten Flächen zunehmend reduziert ist, nutzen Kleintiere den Astschnitt als Versteck und Wohnraum. Wird das Osterfeuer entzündet, haben die Tiere keine Möglichkeit mehr zu entkommen. Sie verbrennen bei lebendigem Leibe.

 

Um den Tieren dies zu ersparen, sollten die Feuerstellen erst kurz vor dem Anzünden aufgeschichtet werden bzw. nochmals umgeschichtet werden, damit die Tiere rechtzeitig ihre Verstecke verlassen und sich in Sicherheit bringen können.

 

Der BUND Sachsen-Anhalt appelliert daher an alle Veranstalter, das Brennmaterial erst kurz vor dem Entzünden anzuhäufen. Sollte dies nicht möglich sein, muss das Material unbedingt nochmals sorgfältig und vorsichtig umgeschichtet werden, bevor es in Brand gesteckt wird. Dadurch erhalten Tiere, die in den Holz- und Reisighaufen Unterschlupf gefunden haben, die Möglichkeit zur Flucht.

 

„Wenn der Haufen erst einmal entzündet ist, können die Tiere nicht rechtzeitig flüchten und das vermeintlich sichere Versteck wird zur tödlichen Falle“, erklärt Julia Wendenkampf, stellvertretende Geschäftsführerin beim BUND in Sachsen-Anhalt.

 

Häufig werden die Feuer auch zum Entsorgen von „Sondermüll“ genutzt, der nicht verbrannt werden darf. Die giftigen Stoffe, die dann in die Atmosphäre gelangen, schädigen Tier und Mensch. Auch dies kann beim „Umsetzten“ aussortiert werden.

 

Für Rückfragen: Julia Wendenkampf, BUND Sachsen-Anhalt e.V. Tel.: 0170/7996497

1. Bio-Abendmarkt in 2010 auf dem Moritzhof

Die BioHöfeGemeinschaft Sachsen-Anhalt e.V. und der BUND Sachsen-Anhalt e.V. laden wieder zum regionalen Bio-Einkauf auf den Moritzhof ein.

Endlich ist es wieder soweit! Wir starten am 17. März  mit dem ersten Bio-Abendmarkt des Jahres 2010. 
Als besonderes Highlight bieten wir ab 20.30 Uhr einen Genussabend mit Käse- und Weinverkostung  an. Gegen einen Unkostenbeitrag von nur 15 Euro können Sie regionale Käsesorten aus Kuh- und Ziegenmilch sowie dazu passende Weiß- und Rotweine, Brot und Wasser verkosten.
Da nur begrenzt Plätze zur Verfügung stehen, melden Sie sich bitte unter 0391 – 56 30 78 10 oder dabeisein@bund-sachsen-anhalt.de an. 

Auf dem BioAbendMarkt zwischen 16 und 20 Uhr bieten unsere Bio-Landwirte, -Gärtner und -Hersteller in gemütlicher Marktatmosphäre im  Kulturzentrum Moritzhof am Moritzplatz in Magdeburg ihre Produkte an. Unsere  Bio-Händler aus der Region haben Gemüse, Obst, Ziegenkäse, Imkereiprodukte, Wein, Eier, Kaffeespezialitäten, Tee aus eigenem Kräuteranbau, Nudeln, Fleisch- und Backwaren, Marmeladen, Senf und vieles mehr im Angebot! Es kann auch gleich an Ort und Stelle probiert werden. Alle Produkte wurden nachhaltig erzeugt und zeichnen sich durch ihren erlesenen Geschmack aus. Die Anbieter treten persönlich für die Qualität der von ihnen verkauften Produkte ein und beantworten gerne Ihre Fragen dazu. 

Am Infostand von BUND und Biohöfegemeinschaft erhalten Sie interessante Fakten über den Anbau von Bio-Lebensmitteln und nachhaltiges Leben. 

Der Bio-Abendmarkt findet in Magdeburg und Halle einmal im Monat statt. Nächste Termine Magdeburg: 21. April, 19. Mai und 16. JuniNächste Termine Halle: am 1. Donnerstag im Monat auf dem Hallmarkt

Für Rückfragen: Julia Wendenkampf, Tel. 0170/7996497 

Keine A 14 – BUND prüft Klage und EU-Beschwerde

vorliegender Planfeststellungsbeschluss schafft Voraussetzung für Bau des ersten Teilstücks der A 14 bei Colbitz

BUND lässt Planfeststellungsbeschluss juristisch überprüfen

Magdeburg, 9.3.2010: Der BUND weist darauf hin, dass entgegen der Verlautbarung von Verkehrsminister Daehre die Voraussetzungen für den ersten Planfeststellungsbeschluss der A 14Nordverlängerung nicht gegeben sind. Sollte sich nach eingehender Prüfung dieses ersten Planfeststellungsbeschlusses erweisen, dass sich an den gravierenden Planungsfehlern nichts geändert hat, will der BUND Klage einlegen. 

Der BUND fordert insbesondere die Prüfung der Alternative, die vom Vorhabenträger Landesbetrieb Bau bisher verweigert wird. Diese Alternativenprüfung, einen bedarfsgerechten Ausbau der vorhandenen Bundesstraße B 189, wird vom Vorhabenträger Landesbetrieb Bau bislang verweigert. Die Alternativenprüfung ist nicht nur aus verkehrsplanerischen Gesichtspunkten vorgeschrieben. Sie erhält zusätzliches Gewicht durch die Tatsache, dass die A 14 Nordverlängerung ein auch unter ökologischen Gesichtspunkten extrem risikoreiches Bauvorhaben ist. Der besondere naturschutzfachliche Planungsauftrag, unter dessen Vorbehalt die A 14 steht und der im Bundesverkehrswegeplan 2003 verankert ist, schreibt die Prüfung der vorhandenen Bundesstraßen als Alternative zum Autobahn-Neubau zwingend vor. 

Die bisher eingeleiteten Planfeststellungsverfahren bestätigen, dass die A 14 Nordverlängerung aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht zugelassen werden kann. Besonders streng geschützte FFH-Gebiete und europäische Vogelschutzgebiete werden durch den geplanten Autobahnbau zerschnitten bzw. schwer beeinträchtigt. 
Der BUND wird daher auch vor der EU-Kommission Beschwerde einlegen. 

Die bisherigen Planfeststellungsverfahren bestätigen weiterhin,dass es für diese Autobahn keinen verkehrlichen Bedarf gibt. Das prognostizierte Verkehrsaufkommen rechtfertigt noch nicht einmal den Ausbau der bestehenden Bundesstraßen. Modellrechnungen von BUND und Bürgerinitiativen belegen, dass ein bedarfsgerechter Ausbau der B 189 bereits mit einem Drittel der A 14-Kosten realisiert werden könnten.  

Der BUND weist darauf hin, dass für die A 14 Nordverlängerung eine Gesamtfinanzierung nicht existiert. Bis 2015 sollen lediglich Autobahn-Teilstücke gebaut werden, unter Zuhilfenahme von EU-Fördermitteln, die die Autobahn zu 42% finanzieren sollen. Für die weiteren Bauphasen nach 2015 gibt es keinerlei gesicherten Zusagen.

Mit fortschreitendem Planungsstadium wächst auch in der Bevölkerung die Angst vor diesem gigantischen Bauvorhaben und der damit verbundenen Belastung für Mensch und Natur. Vor allem bei Seehausen, im nördlichsten Abschnitt der geplanten A 14, befürchten die Einwohner extreme Lärmbelastungen. Die A 14 soll dort in extremer Dammlage zwischen 5 und 11 Metern gebaut werden und in unmittelbarer Nähe der Wohngebiete.

Rückfragen/Kontakt: Julia Wendenkampf, Funk 0170-7996497 

Fällverbot für Bäume in Gärten muss erhalten bleiben

Magdeburg, 1.3.2010  Der BUND Sachsen-Anhalt stimmt der Rechtsauffassung des Umweltamtes der Stadt Magdeburg zu:

„Die Regelung im Bundesnaturschutzgesetz, das in der Zeit vom 1. März bis 30. September ein Fällverbot besteht, ist im Sinne des Artenschutzes, von der Vogelbrut angefangen über die Nahrung für Insekten und Kleinsäuger, wie den Siebenschläfer, absolut wichtig und wird von uns schon lange gefordert. Im Frühling und Sommer tobt das Leben in den Gärten, da bedeuten Fällungen oder das Zurückschneiden von Hecken und Gebüschen einen massiven störenden Eingriff.“, so Julia Wendenkampf, kommissarische Geschäftsführerin des BUND in Sachsen-Anhalt, „Die Sinnhaftigkeit dieses Landeserlasses ist mir nicht klar. Zudem kann ein Landeserlass nicht Bundesgesetz brechen. Wir lassen gerade juristisch überprüfen, wie wir gegen den Erlass vorgehen können und fordern das Umweltministerium auf, den Erlass sofort zurückzunehmen.“

Die Regelungen im BNatschG gelten nun auch für Bäume mit einem Stammumfang von weniger als 50 Zentimetern. Mit der Verbotsregelung  sollen Vögel in der Brutperiode geschützt und das Nahrungsangebot für Insekten während der Blütezeit erhalten bleiben.
Der schonende Form- und Pflegeschnitt zur Beseitigung von Pflanzenzuwachs ist auch weiterhin erlaubt, ebenso Maßnahmen zur Gesunderhaltung von Bäumen, wie beispielsweise die Entfernung toter, kranker oder mit Schädlingen befallener Äste oder der Sommerschnitt an Obstbäumen. Natürlich müssen Hecken und Bäume vorher auf mögliche Vogelnester untersucht werden.

Auch bisher mussten Fällungen von Bäumen auf privaten Grund, wie zum Beispiel in Gärten, beantragt und genehmigt werden – auf Grundlage der Baumschutzsatzung der zuständigen Gemeinde oder des Landkreises und so kann auch weiterhin eine Ausnahmegenehmigung auf Antrag erteilt werden. Das Verbot gilt auch nicht für behördliche Anordnungen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit oder der akuten Gefahrenabwehr.

„Für einen solchen Erlass besteht also überhaupt keine Notwendigkeit“, so Wendenkampf weiter und abschließend: „Gerade im Jahr der Biodiversität konterkariert ein solcher Erlass des Landes jegliche Schutzmaßnahmen zum Erhalt der heimischen Artenvielfalt.“

Rückfragen/Kontakt: Julia Wendenkampf, Funk 0170-7996497

 



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